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Kamera in der Hand
Foto: unsplash.com

Für Bildung braucht kein Mensch Papiere

Jedes in Deutschland lebende Kind muss zur Schule gehen. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, werden vom Staat dafür belangt. Und das ist auch richtig so, denn Bildung ist das Tor zur Welt, schreibt die Aktivengruppe des Greselius-Gymnasiums.

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Die AG „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ des Greselius-Gymnasiums Bramsche hat ein Erklärvideo gedreht, mit dem sie darüber informiert, dass jedes Kind unabhängig von Aufenthaltsstatus zur Schule und in die Kindertagesstätte oder den Kindergarten darf.

Die Schüler*innen setzen sich mit der Bedeutung von Bildung für den Lebensweg jedes Kindes auseinander. Sie veranschaulichen die Gesetzeslage, um über die Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland aufzuklären. Das Video verfügt über deutsche, englische und französische Untertitel, um für möglichst viele Menschen verständlich zu sein.

Die Aktivengruppe schreibt:

„Dass jedes Kind zur Schule gehen muss, ist seit 1919 in Deutschland Gesetz. Im Jahr 1989 wurde dies mit der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 28 noch einmal für alle UN-Vertragsstaaten gefestigt:

  1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
  2. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
  3. Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Jedes in Deutschland lebende Kind muss zur Schule gehen. Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, werden vom Staat dafür belangt. Und das ist auch richtig so, denn Bildung ist das Tor zur Welt.

Wenn von jedem in Deutschland lebenden Kind gesprochen wird, ist auch wirklich jedes Kind gemeint: Auch Kinder, deren Eltern keinen legalen Aufenthaltsstatus haben, müssen die Möglichkeit haben, zur Schule zu gehen. Oft war diesen Kindern das Recht auf Bildung bisher aber verwehrt, da die Eltern Angst vor einer Meldung beim Staat hatten. Schulen waren bis 2010 meldepflichtig, mussten also als staatliche Behörde Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus beim Staat melden. Seit 2010 ist das anders: Der Bundestag beschloss, dass Schulen diese Familien nicht mehr melden müssen:

§ 87 Abs. 1 AufenthG: (1) Öffentliche Stellen mit Ausnahme von Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen haben ihnen bekannt gewordene Umstände den in § 86 Satz 1 genannten Stellen auf Ersuchen mitzuteilen, soweit dies für die dort genannten Zwecke erforderlich ist.

Leider ist das Wissen um dieses Gesetz auch unter Schulen nicht sehr verbreitet. Das zeigt auch eine Studie der GEW, zu der 100 zufällig ausgewählte Grundschulen in 22 Groß- und Landeshauptstädten telefonisch befragt wurden.

Heraus kam, dass in mehr als der Hälfte der Schulen das Anfordern einer Meldebestätigung zur Routine gehört. 62% der Schulen wollen ein Kind, dessen illegaler Aufenthaltsstatus offen gelegt wurde, nicht einschulen und nur 6 von 100 Schulen weisen darauf hin, dass eine Anmeldung ohne Meldebestätigung möglich ist.3

Das wollen wir, die AG „Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage“ des Greselius-Gymnasiums ändern. Daher wollen wir Sie bitten, sich öffentlich dazu zu bekennen, jedes Kind zu beschulen und im Fall der Fälle Lösungen zu finden, um die Beschulung eines Kindes ohne legalen Aufenthaltsstatus möglich zu machen.

Es gibt natürlich keinerlei genaue Angaben dazu, wie viele Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus eigentlich in Deutschland leben. Es kann aber mit ziemlicher Sicherheit gesagt werden, dass es sich für Sie, sollten Sie als Schule je die Anfrage bekommen, ein Kind ohne legalen Aufenthaltsstatus zu beschulen, vermutlich um einen Einzelfall handeln wird.“

Habt ihr auch schon mal ein Erklärvideo gedreht oder habt ihr jetzt Lust, es auszuprobieren? Welche Themen interessieren euch besonders? Worüber würdet ihr gerne aufklären oder aufgeklärt werden? Teilt eure Ideen gern mit uns und habt viel Spaß beim Drehen und Schauen!

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